IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

26. Februar 2019
Indonesien

Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig

29. August 2018
Belgien

Reform des Ehegüterrechts

Am 1.9.2018 tritt in Belgien die Reform des Ehegüterrechts (Gesetz vom 22.7.2018  - Belgisch Staatsblad/Moniteur Belge v. 27.7.2018, S. 59435) in Kraft.

29. November 2017
Belgien

Änderungen im IPR, im Familien- und Namensrecht

Das Gesetz vom 6.7.2017 (veröffentlicht am 24.7.2017) zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung  von Bestimmungen des Zivilrechts und des Zivilverfahrens, ebenso wie des Notariats bringt auch einige Änderungen im IPR

27. Februar 2017
Belgien

Beseitigung von Adoptionshindernissen

Die belgische Abgeordnetenkammer hat am 9.2.2017 fast einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs angenommen, dessen Ziel es ist, noch bestehende Hindernisse bei der Adoption durch eine gleichgeschlechtliche Partnerin zu beseitigen

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

28. Oktober 2015
Indonesien/Aceh

Verbot homosexueller Handlungen in Kraft getreten

In der indonesischen Provinz Aceh ist am 23.10.2015 ein 2014 verabschiedetes Gesetz in Kraft getreten, das homosexuelle und lesbische Handlungen mit einer Strafe von 100 öffentlich zu verabreichenden Rattanrutenschlägen bedroht.


 

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