Monaco hat am 11.2.2022 seine Erklärung anlässlich seines Beitritts zum Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (GFK) unter geographischer Beschränkung auf Europa gemäß Art. 1 Abschnitt B Nr. 1a GFK nach Art. 1 Abschnitt B Nr 2 erweitert, wonach nunmehr Anwendbarkeit auf Ereignisse, die vor dem 1.1.1951 in Europa oder anderswo eingetreten sind, gegeben ist.