30. März 2016
Belgien
Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation
Das Europäische Übereinkommen vom 7.6.1968 zur Befreiung der von diplomatischen und konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation tritt für Belgien am 15.6.2016 in Kraft.
Quelle: www.coe.int.de