Am 24.10.2019 hat das dänische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das es der Regierung erlaubt, Personen, die ein Verhalten an den Tag legen, das vitalen Interessen Dänemarks ernsthaft schadet, auch ohne Gerichtsbeschluss die Staatsangehörigkeit zu entziehen, solange sie dadurch nicht staatenlos werden.