In Schweden hat der Reichstag am 21.11.2018 ein Änderungsgesetz (SFS 2018:1973) zum Gesetz (1904:26 s. 1) über gewisse internationale Rechtsverhältnisse, die die Ehe und Vormundschaft berühren, verabschiedet, das die Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen Minderjähriger weiter einschränkt.