IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

26. September 2018
Deutschland, Ukraine

HZÜ

Deutschland hat eine Erklärung zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) abgegeben, nach der die Autonome Republik Krim

26. September 2018
Philippinen

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für die Philippinen am 14.5.2019 in Kraft treten; im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn

26. September 2018
Paraguay

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit,dasanzuwendendeRecht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) wird für Paraguay

26. September 2018
Kuba

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung tritt für Kuba am 1.12.2018 in Kraft.
Quelle: (Übk. Nr. 28)

26. September 2018
Chile

Gesetz zur Geschlechtsidentität

In Chile wurde ein Gesetzentwurf zur Geschlechtsidentität (Ley de Identidad de Género) in beiden Parlamentskammern verabschiedet und im September 2018 durch den Staatspräsidenten unterzeichnet.

26. September 2018
Mexiko/Michoacán

Eintragung zweier Frauen als Mütter

Ende September 2018 sind im Bundesstaat Michoacán erstmalig zwei (aufgrund einer Eheschließung in der Ciudad de México) verheiratete Frauen als Mütter eines Kindes eingetragen worden.

26. September 2018
Mexiko/Colima

Eheauflösende Entscheidungen nicht rechtsmittelfähig

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Colima hat eine Änderung des Zivilprozessgesetzbuchs (Código de Procedimientos Civiles del Estado) verabschiedet, nach der eheauflösende Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr rechtsmittelfähig sind.


 

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