Der Republic Act Nr. 11767 (Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz von Findelkindern), legt u. a. in Sec. 5 fest, dass ein Findelkind, das im Land oder in philippinischen Botschaften, Konsulaten und Gebieten im Ausland gefunden wird, als philippinischer Staatsangehöriger kraft Geburt gilt.