IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

28. Juni 2016
Dänemark/Grönland

Haager Übereinkommen über Kindesentführung

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist von Dänemark unter Rücknahme seiner früheren Erklärung mit Wirkung vom 1.6.2016 als auch für Grönland anwendbar erklärt worden

28. Juni 2016
Dänemark

Staatsangehörigkeitsentzug wegen Terrordelikten

Der oberste Gerichtshof Dänemarks hat Anfang Juni ein untergerichtliches Urteil zur Entziehung der dänischen Staatsangehörigkeit eines dänisch-marokkanischen Doppelstaaters aufgrund von § 8 B Abs 1 des Gesetzes über die dänische

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

27. Juli 2015
Dänemark

EuGVVO

Die VO (EU) Nr. 1215/2012 vom 12.12.2012 gilt nun auch für Dänemark.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter


 

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