IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

24. Juli 2024
Oman, Botsuana

KRK

Oman und Botsuana haben Vorbehalte zu Artikeln des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (KRK) teilweise zurückgezogen.

25. April 2023
Oman

Erlaubnispflicht für Ehen mit Ausländern aufgehoben

Nach Aussagen omanischer Staatsmedien hat der Sultan von Oman im April 2023 mit Dekret Nr. 23/2023 das Dekret Nr. 58/93 von 1993 aufgehoben, aufgrund dessen das Innenministerium ermächtigt war, die Eheschließung omanischer

28. August 2019
Argentinien/Chaco, Entre Rios, Rio Negro

Familienverfahrensgesetze erlassen

In der argentinischen Provinz Chaco hat das Parlament am 3.12.2018 ein neues Verfahrensgesetzbuch der Kindheit, Jugend und Familie (Código Procesal de Niñez, Adolescencia y Familia, Gesetz 2950 M) verabschiedet.

19. Dezember 2017
Argentinien

Recht, die Nachnamen zweier Mütter zu tragen

Nach einem Bericht der argentinischen Zeitung „La Capital“ hat das Tribunal de Familia Nr. 4 in Rosario Ende Oktober 2017 zum ersten Mal in Argentinien zwei Kindern, die aufgrund der

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

26. August 2015
Island, Oman

Kinderrechtskonvention

Island hat seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu Art. 37 des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes abgegebene Erklärung mit Wirkung zum 20.5.2015 zurückgezogen.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter


 

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