IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

28. April 2021
Inkrafttreten am 1.8.2021

Protokoll Nr. 15 zur Änderung der EMRK

Das Protokoll Nr. 15 zur Änderung der EMRK wird nach Ratifizierung durch den letzten Vertragsstaat Italien am 21.4.2021 für alle Vertragsstaaten der EMRK einheitlich am 1.8.2021 in Kraft treten.

29. November 2017
Brasilien

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Brasilien am 29.12.2017 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2017 II 1384

26. Juli 2017
Brasilien

HÜUnt 2007, HUP

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen und das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht werden für

30. März 2016
Frankreich, Peru, Italien, Luxemburg

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren tritt für Frankreich am 7.4.2016 und für Peru am 6.4.2016 in Kraft.

15. Dezember 2015
Brasilien, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird am 14.8.2016 für Brasilien und Marokko in Kraft treten.
Quelle: (Übk. Nr. 12)
Postskriptum vom 26.9.2016

27. Mai 2015
Italien, Malta, Türkei

Übereinkommen über die Rückführung Minderjähriger

Das Europäische Übereinkommen vom 28.5.1970 über die Rückführung Minderjähriger tritt nach der erforderlichen 3. Ratifikation am 28.7.2015 für Italien, Malta und die Türkei in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen lediglich


 

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