Auf Grundzüge des am 1.4.2011 in Kraft getretenen neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes und auf das Inkrafttreten des Übk über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30.10.2007 (LugÜ II) wird hingewiesen.