01. Mai 2011
Montenegro. Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
Das Europäische Übereinkommen vom 6.11.1997 über die Staatsangehörigkeit ist für Montenegro am 1.10.2010 in Kraft getreten.
Montenegro hat bei Hinterlegung der Ratifikationurkunde erklärt, dass es sich das Recht vorbehält, Artikel 16 des Übereinkommens (Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit) nicht anzuwenden.
Quelle: BGBl. 2010 II S. 1423