26. November 2024
Schweden

Strafreduzierung wegen Kindeswohl

Das Oberste Gericht Schwedens (Högsta domstolen) hat mit einem Urteil vom 24.10.2024 ein Strafurteil, mit dem eine Frau u.a. wegen schwerer Geldwäsche zu einer 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war, aufgehoben und die Strafe auf eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung in Kombination mit einer Geldstrafe reduziert. Maßgeblich hierfür war das Kindeswohl des minderjährigen, krankheitsbelasteten Sohns der Angeklagten, für den sie die einzige Sorgeberechtigte ist. 

Link zum Urteil 

Bericht des Global Legal Monitor der Library of Congress