25. September 2024
Schweden

Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen

Schweden hat seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angebrachten Vorbehalte zu den Art. 44 und 58 des Übereinkommens m.W.v. 1.11.2024 für weitere fünf Jahre erneuert.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 348; Vorbehalte und Erklärungen www.conventions.coe.int