Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat in einer Entscheidung vom 15.10.2024 darauf hingewiesen, dass der zu zahlende Kindesunterhalt für zwei Kinder grundsätzlich die in Art. 81 Abs. 1 des russischen Familiengesetzbuchs festgelegte Höhe von einem Drittel des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht überschreiten darf.