Verzicht auf ukrainische Staatsangehörigkeit
Das am 18.3.2023 verkündete russische Gesetz Nr. 62-ФЗ sieht vor, dass ukrainisch-russische Doppelstaater, die aufgrund der Umstände nicht gegenüber ukrainischen Behörden auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten können, bzw. von diesen keine Antwort erhalten, die ukrainische Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine entsprechende Erklärung bei russischen (!) Behörden abgeben. Die auf Einwohner der von der Russischen Föderation annektierten ukrainischen Gebiete bezogene Regelung soll u.a. dazu dienen, diesem Personenkreis Zugang zu Funktionen zu eröffnen, zu denen Doppelstaater in der Russischen Föderation nicht zugelassen sind.
Wie nicht anders zu erwarten wies die ukrainische Regierung umgehend auf die Völkerrechtswidrigkeit des Gesetzes hin, bezeichnete dieses als nichtig und stellte fest, dass sich der Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ukrainischem Recht richte.