26. November 2024
Russische Föderation

Vorgaben zur Kindesunterhaltshöhe dürfen nicht umgangen werden

Das Oberste Gericht der Russischen Föderation (Верховный суд Российской Федерации) hat in einer Entscheidung vom 15.10.2024 (дело № 69-КГ24-11-К7) darauf hingewiesen, dass der zu zahlende Kindesunterhalt für zwei Kinder grundsätzlich die in Art. 81 Abs. 1 des russischen Familiengesetzbuchs festgelegte Höhe von einem Drittel des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht überschreiten darf. In dem Fall hatte die Mutter zwei getrennte Änderungsanträge zum Unterhalt für ihre beiden Kinder i. S. v. Art. 119 FamGB gestellt, die zusammen zu einem Unterhalt von mehr als einem Drittel geführt hätten. Dies stellte sich nach Auffassung des Obersten Gerichts als Umgehung der Vorgabe des Art. 81 Abs. 1 FamGB dar.

Link zu Bericht über das Urteil (in russischer Sprache)