Am 10.5.2019 wurde in Japan eine Modifizierung vollstreckungsrechtlicher Normen parlamentarisch verabschiedet, die die Übergabe von Kindern durch den nicht sorgeberechtigten an den sorgeberechtigten Elternteil regelt.
Das Distriktgericht von Tokio hat mit einem Urteil vom 25.3.2018 entschieden, dass die Regelung im Familienregistergesetz, nach der Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen zu führen haben, verfassungskonform ist.
Am 13.6.2018 wurde in Japan ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzes (Gesetz Nr. 59/2018) beschlossen, das das im Zivilgesetz bestimmte Volljährigkeitsalter (Art 4 ZG) von 20 auf 18 Jahre herabsetzt.
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg veranstaltet am 21.3.2016 ein Symposium zu aktuellen Entwicklungen im japanischen Recht. Zwei der drei Vorträge behandeln familienrechtliche Themen.
Mit einem Urteil vom 16.12.2015 hat der Oberste Gerichtshof Japans entschieden, dass Art. 750 des Zivilgesetzes, der vorsieht, dass Eheleute denselben Familiennamen tragen, verfassungskonform ist.
Japan tritt mit Wirkung zum 1.4.2014 dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 bei.