29. Juni 2016
Japan
Wartezeit für Wiederverheiratung verkürzt
Aufgrund einer 2015 ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist Art. 733 des japanischen Zivilgesetzes so geändert worden, dass die für Frauen nach einer Scheidung geltende Frist für eine Wiederverheiratung auf 100 Tage reduziert wird.