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Wartefrist nach Scheidung für rechtmäßig erklärt

Das Distriktgericht von Okayama hat es abgelehnt, die Regelung in Art. 733 des japanischen Zivilgesetzes, nach der eine Frau nach dem Eheende eine Frist von sechs Monaten für die Wiederheirat einzuhalten hat, für unwirksam zu erklären.
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