Der israelische Oberste Gerichtshof hat im Januar entschieden, dass ein Ehemann, der seiner Frau den Scheidebrief (Get) verweigert, weiter in der angeordneten Erzwingungshaft bleiben muss, obwohl seine Frau gleichzeitig Schadensersatz für die Weigerung vor dem Familiengericht eingeklagt hat.
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