16. August 2012
Israel
Stärkung der Rechte von Großeltern
Eine mit Amendment 17 zum Gesetz über die Rechtsfähigkeit und die Vormundschaft getroffene Neuregelung sieht ein Recht der Großeltern vor, in Scheidungsfällen ein eigenständiges Umgangsrecht mit ihren Enkeln gerichtlich zu beantragen. Dies stärkt in der Rechtswirklichkeit insbesondere die Stellung der Großeltern väterlicherseits, da das Sorgerecht statistisch gesehen meist den Müttern zugesprochen wird.