Das Europaratsübereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird nach seinem Art 75 Abs 4 für Lettland am 1.5.2024 nach Maßgabe eines Vorbehalts und einer Erklärung in Kraft treten.
Das Europäische Übereinkommen vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird für Griechenland und Kroatien am 1.10.2018 in Kraft treten.
Quelle: (SEV Nr. 210), zu Kroatien auch BGBl. 2018 II 312
Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.
Das Europäische Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 7.6.1968 ist für Bosnien und Herzegowina am 18.8.2013 und für Kroatien am 7.5.2014 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2016 II 145
Die EU-Verordnung 2015/228 vom 17.2.2015 zur Ersetzung der Anhänge I – VII der EuUnthVO Nr. 4/2009 betr. den Beitritt Kroatiens zur EU u.a. (ABl EU Nr. L 49 v 20.2.2015, S. 1) ist am 12.3.2015 in Kraft getreten.
Durch Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts vom 12. 1.2015 (U-I-3101/2014) ist die Anwendung des neuen Familiengesetzbuches von 2014 (Nn vom 20. 6.2014 Nr 75) außer Kraft gesetzt worden.
Am 15.7.2014 hat der Sabor, das kroatische Parlament, ein 82 Artikel umfassendes Gesetz über die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Zakon o životnom partnerstvu) verabschiedet.