Die spanische Regierung hat am 19.2.2024 angekündigt, dass die Frist für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach dem sogenannten Enkelgesetz um ein Jahr verlängert wird.
Die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18.6.2009 wird für Spanien am 1.1.2024 in Kraft treten; Deutschland ist nicht Vertragsstaat.
In einem Urteil vom 13.3.2023 hat das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) entschieden, dass ein in einem Ehevertrag vereinbarter Verzicht auf den wirtschaftlichen Ausgleich nach Art. 97 des Zivilgesetzbuchs und den Ausgleichsanspruch für in der Ehe geleistete Hausarbeit bei Gütertrennung (Art. 1438 Zivilgesetzbuch) wirksam möglich ist.
Presseberichten zufolge haben die spanischen katholischen Bischöfe im April 2023 erklärt, dass Personen, die aufgrund des jüngst verabschiedeten »Trans-Gesetzes« ihr Geschlecht geändert haben, nicht zu einer kanonischen Ehe zugelassen werden.
In einem Urteil vom 15.2.2023 hat das Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Nr. 3 im südspanischen Vélez-Málaga einer Frau erstinstanzlich einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 204624,86 Euro für während einer 25-jährigen Ehe geleistete Hausarbeit zugesprochen.
In Spanien ist am 16.2.2023 das Gesetz über die wirkliche und effektive Gleichheit der Transpersonen und über die Garantie der Rechte der LGBTI-Personen parlamentarisch verabschiedet worden.
Die Deutsche Richterakademie bietet 2023 ein jeweils aus 12 Terminen bestehendes Online-Sprachtraining für Richter an. Zur Auswahl stehen Spanisch, Englisch und Französisch.
Das Gesetz über das Demokratische Gedächtnis vom 19.10.2022 enthält Regelungen zur Aufarbeitung der Franco-Diktatur und zur Wiedergutmachung von unter dieser begangenem Unrecht. Dabei eröffnet es Personen, die von Exilanten abstammen, teilweise den Zugang zur Staatsangehörigkeit.
Das Gesetz 17/2021 vom 15.12.2021 zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessgesetzes betreffend den rechtlichen Status von Tieren ändert im Zivilgesetzbuch u. a. die Vorschriften zur Eheauflösung, Ehetrennung und Scheidung.
Das Gesetz Nr. 8/2021 vom 2.6.2021 zur Reform der zivil- und verfahrensrechtlichen Vorschriften, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu unterstützen, trifft umfassende Regelungen zur Anpassung der spanischen Gesetzgebung an die UN-Behindertenkonvention.