22. März 2024
Spanien
Frist für Anträge nach "Enkelgesetz" verlängert
Die spanische Regierung hat am 19.2.2024 angekündigt, dass die Frist für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach dem sogenannten Enkelgesetz um ein Jahr verlängert wird. Die Frist wird dann bis Ende 2025 laufen.