27. September 2023
Spanien
Verzicht auf wirtschaftlichen Ausgleich möglich
In einem Urteil vom 13.3.2023 (Sentencia 362/2023) hat das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) entschieden, dass ein in einem Ehevertrag vereinbarter Verzicht auf den wirtschaftlichen Ausgleich nach Art. 97 des Zivilgesetzbuchs und den Ausgleichsanspruch für in der Ehe geleistete Hausarbeit bei Gütertrennung (Art. 1438 Zivilgesetzbuch) wirksam möglich ist. Es legte dar, dass es sich hierbei um dispositives Recht handelt.