26. November 2024
Kolumbien

Verbot von Minderjährigenehen

Am 13.11.2024 hat der kolumbianische Senat einem Gesetzentwurf zur Abschaffung von Kinderehen zugestimmt. Da das Repräsentantenhaus den Entwurf schon 2023 verabschiedet hatte, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren damit abgeschlossen und das Gesetz bedarf zu seiner Verabschiedung nur noch der Unterschrift des Präsidenten. Nach der bisherigen Rechtslage war eine Eheschließung für Minderjährige ab 14 möglich, soweit die Eltern schriftlich zustimmten. Künftig ist zwingend die Volljährigkeit nötig, die mit 18 Jahren eintritt.