Das Haager Übereinkommen v. 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Kolumbien am 1.7.2025 in Kraft treten.
Das Tribunal Superior in Bogotá hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Besuchsregelung bezüglich einer Hündin nach der Scheidung der Besitzer ging, entschieden, dass eine Zuständigkeit des Familiengerichts besteht.
Am 14.3.2024 um 16 Uhr hält Prof. Dr. Daniel Rojas-Tamayo (Universidad Externado de Colombia) einen englischsprachigen Vortrag zum Thema »Recent Developments in Latin America’s Private International Laws«.
Am 25.9.2023 ist das Gesetz 2332 (veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 52529 vom 25.9.2023) über den Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten.
Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat Anfang Mai 2021 die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Nr. 1977 von 2019 bestätigt, nach dem ab dem 1.1.2015 geborene Kinder nach Kolumbien geflohener Venezolaner zeitlich befristet unter erleichterten Bedingungen die kolumbianische Staatsangehörigkeit erlangen konnten.
Der kolumbianische Präsident hat das Gesetz 1997 vom 16.9.2019 ausgefertigt, das die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit an in Kolumbien geborene Kinder von Venezolanern ermöglicht, die sich infolge der Krise in ihrem Heimatland dort aufhalten.
Aufgrund der Entschließung 8470 des Nationalen Zivilstandsregisters vom 5.8.2019, die am 20.8.2019 in Kraft getreten ist, können seit dem 19.8.2015 in Kolumbien geborene Kinder sich irregulär im Land aufhaltender Venezolaner die Staatsangehörigkeit erhalten.