16. Dezember 2024
Italien
Unterhalt für volljährige Kinder, die ihren Wohnort verlegt haben
Mit einem Urteil vom 25.10.2024 (Ordinanza Nr. 30179/2024), das am 22.11.2024 veröffentlicht wurde, hat der italienische Kassationshof entschieden, dass Kindesunterhalt für erwachsene Kinder auch dann geschuldet werden kann, wenn diese zu Studienzwecken oder wegen einer ersten Berufstätigkeit an einem anderen Ort wohnen, soweit sie ökonomisch noch nicht unabhängig sind. Ein Umzug schließt das Recht auf Unterhalt nicht automatisch aus. Es ist stets eine individuelle Bewertung durch den Richter erforderlich.