28. September 2021
Togo
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird für Togo nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 8 Abs. 3 des Übereinkommens am 12.10.2021 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2021 II 1029, Erklärung abrufbar unter https://treaties.un.org