Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist für Togo gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 am 12.10.2021 in Kraft getreten und tritt für die Republik Kongo gemäß Art. 39 Abs. 2 am 8.1.2024 in Kraft.
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird für Togo nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 8 Abs. 3 des Übereinkommens am 12.10.2021 in Kraft treten.
Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist für Irland, Kasachstan und Togo in Kraft getreten.
Weiterlesen ...