25. Oktober 2024
Italien
Strafbarkeit von Leihmutterschaften im Ausland
Am 16.10.2024 hat nach der Verabschiedung in der Abgeordnetenkammer im Juli 2023 nun auch der italienische Senat einem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Strafbarkeit der Leihmutterschaft zugestimmt. Demnach wird die Inanspruchnahme und Organisation von Leihmutterschaften sowie eine entsprechende Bekanntmachung für italienische Staatsangehörige auch dann unter Strafe gestellt, wenn die Vornahme im Ausland erfolgt. Für solche Handlungen im Inland bestand schon bisher eine entsprechende Strafbarkeit (Art. 12 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 40 vom 19.2.2004, der nun entsprechend ergänzt wird).
Das Gesetz wird nach Unterschrift des Staatspräsidenten und Verkündung in Kraft treten.