26. März 2025
Italien
Referendum zum Staatsangehörigkeitsrecht zulässig
Mit einem Urteil vom 20.1.2025 hat der italienische Verfassungsgerichtshof ein Referendum über Änderungen in Art. 9 des Gesetzes Nr. 91 vom 5.2.1992 [zur Staatsangehörigkeit] für zulässig erklärt. Ziel des Referendums ist eine Herabsetzung der 10-jährigen Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für die Erlangung der italienischen Staatsangehörigkeit durch Nicht-EU-Bürger auf fünf Jahre. Es wird erwartet, dass das Referendum zwischen dem 15.4. und dem 15.6. 2025 stattfindet.