28. Januar 2025
Kamerun
Neues Zivilregistergesetz bringt Regelungen zur Registrierung gewohnheitsrechtlicher Ehen
Am 23.6.2024 hat die kamerunische Nationalversammlung Gesetz 2024/016 verabschiedet, das die Organisation des Zivilregisterwesens betrifft. Bemerkenswert ist dabei insbesondere, dass das neue Gesetz erstmals klare Regeln zur Registrierung gewohnheitsrechtlich geschlossener Ehen vorsieht. Die Registrierung ist dabei Wirksamkeitsvoraussetzung einer gewohnheitsrechtlichen Ehe. Sec. 49 des Gesetzes sieht vor, dass der Antrag auf Eintragung einer gewohnheitsrechtlichen Ehe für 30 Tage ausgehängt werden muss; während dieser Zeit ist ein Einspruch möglich.