Das UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nach seinem Art. 45 Abs. 2 für Kamerun am 28.10.2023 in Kraft getreten.
Der französische Kassationshof hat mit einem Ende September erlassenen Urteil (Arrêt no 1010 F-P+B) eine Entscheidung der Cour d’Appel in Paris zum IPR bestätigt.