Neue Möglichkeiten zum Staatsangehörigkeitsentzug
Am 6.3.2017 hat die Knesset ein Reformgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz, das Nationality (Amendment) No. 13 Law 5777, verabschiedet. Hiernach kann der Innenminister eingebürgerten Personen die Nationalität aberkennen, wenn diese die Staatsangehörigkeit vor nicht mehr als drei Jahren aufgrund falscher Informationen erhalten haben. Eine verwaltungsgerichtliche Aberkennung kann auf Antrag des Ministers bei Zuerkennung der Staatsangehörigkeit aufgrund falscher Informationen auch dann erfolgen, wenn der Erwerb länger als drei Jahre her ist. Zudem kann eine verwaltungsgerichtliche Aberkennung auf Antrag des Ministers erfolgen, wenn jemand einen Loyalitätsbruch gegenüber dem Staat begangen hat, soweit dadurch keine Staatenlosigkeit eintritt bzw. bei Eintritt der Staatenlosigkeit eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gewährt wird.