25. September 2024
Thailand

KRK

Thailand hat seinen bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 angebrachten Vorbehalt zu Art. 22 KRK m.W.v. 30.8.2024 zurückgezogen.

Quelle: BGBl. 2024 II Nr. 389; Vorbehalte und Erklärungen https://treaties.un.org