Thailand hat seinen bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 angebrachten Vorbehalt zu Art. 22 KRK m.W.v. 30.8.2024 zurückgezogen.
Nachdem der König von Thailand das Gesetz zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen unterzeichnet hat, ist es am 24.9.2024 im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Am 18.6.2024 hat der Senat das auf Englisch als »The Act to Amend the Civil and Commercial Code (Marriage Equality Act)« bezeichnete Gesetz zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen verabschiedet.
Das thailändische Verfassungsgericht hat nach einer Pressemitteilung vom 17.11.2021 entschieden, dass Sec. 1448 des Civil and Commercial Code, der die Ehe als verschiedengeschlechtliche Verbindung definiert, nicht gegen die Verfassung verstößt.
Das thailändische Interimsparlament, die Nationale Gesetzgebende Versammlung, hat im Februar ein Gesetz verabschiedet, das Leihmutterschaftsarrangements mit Beteiligung ausländischer Paare verbietet und unter Strafe stellt.
Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt.
Nach einem Beschluss des 11. Senats für Familiensachen des OLG Hamm vom 29.5.2013 ist es nicht möglich, eine nach Zustimmung der thailändischen biologischen Eltern entsprechend dem thailändischen Recht vollzogene Adoption ohne weiteres in eine deutsche Volladoption umzuwandeln.