Keine Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte für Kindesunterhaltssachen
Mit einem Urteil vom 19.2.2025 hat der israelische High Court of Justice entschieden, dass die Rabbinatsgerichte grundsätzlich nicht für Kindesunterhaltssachen zuständig sind.
In Israel sind für Scheidungen i.e.S. ausschließlich die religiösen Gerichte (für die jüdische Bevölkerungsmehrheit also die Rabbinatsgerichte) zuständig. Dagegen gibt es für Scheidungsfolgesachen eine konkurrierende Zuständigkeit der religiösen und der staatlichen Gerichte. Dabei besteht nach dem Wortlaut von Sec. 3 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte auch für den Kindesunterhalt eine Zuständigkeit derselben.
Nach Auffassung des High Court handelt es sich beim Kindesunterhalt allerdings nicht um eine Scheidungsfolgensache, u.a. deshalb, weil es dabei um ein eigenständiges Recht des Kindes gehe. Dieses falle – anders als etwa die Rückerstattung für ein Kind gemachter Auslagen eines der Ehegatten – nicht unter Sec. 3, die nur die Scheidung und Scheidungsfolgensachen betreffe. Diesbezüglich verwies das Gericht auf ein Grundlagenurteil des Supreme Court aus dem Jahre 1969.
Die mit zwei gegen eine Richterstimmen gefällte Entscheidung war nicht nur innerhalb des Gerichts umstritten, sondern traf auch sonst auf Kritik. Religiöse Kreise forderten die Regierung zu einer die Zuständigkeit der Rabbinatsgerichte klarstellenden Gesetzesänderung auf.
Link zu Bericht des Global Legal Monitor der Library of Congress