26. Oktober 2021
Israel
Keine Verpflichtung, Homosexualität zu offenbaren
Mit einem Urteil vom 16.8.2021 (FamA 5827/19) hat der israelische Supreme Court entschieden, dass es unbeschadet einer moralischen Verpflichtung keine Rechtspflicht gibt, vor einer Eheschließung die eigene Homosexualität zu offenbaren. Auch in Bezug auf die Offenbarung der eigenen Nicht-Religiosität gebe es keine Rechtspflicht. Demzufolge lasse sich hieraus auch kein Schadensersatzanspruch einer Ehefrau, die sich hierüber im Unklaren befunden hat, ableiten.