26. Februar 2025
Frankreich
Keine Scheidung wegen Verweigerung »ehelicher Pflichten«
Mit dem Urteil H.W. c. France hat der EGMR am 23.1.2025 entschieden, dass eine schuldhafte Scheidung (allein) aufgrund der Tatsache, dass die Ehefrau sexuelle Beziehungen mit ihrem Mann verweigert, gegen die EMRK verstößt. Er stellte einen Verstoß Frankreichs gegen Art. 8 EMRK fest.