26. Februar 2025
Italien
Kein Unterhaltsverlust aufgrund Aufnahme einer Teilzeittätigkeit durch volljähriges Kind
Mit einem Urteil vom 11.2.2025 (Ordinanza Nr. 3552) hat der italienische Kassationshof entschieden, dass die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung durch ein volljähriges Kind nicht ohne Weiteres zum Erlöschen der Unterhaltspflicht eines Elternteils führt.
Demnach muss die Beendigung der Unterhaltspflicht gegenüber nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern auf einer Tatsachenwürdigung beruhen, bei der das Alter, das tatsächliche Erreichen einer beruflichen und fachlichen Qualifikation, die Verpflichtung zur Arbeitssuche und insbesondere das gesamte persönliche Verhalten des Unterhaltsberechtigten seit Erreichen der Volljährigkeit zu berücksichtigen sind.