Kein Staatsangehörigkeitsentzug, wenn Staatenlosigkeit bewirkt wird
Der britische Supreme Court hat am 9.10.2013 entschieden, dass Section 40 (4) British Nationality Act, die den Entzug der Staatsangehörigkeit verbietet wenn der Betroffene dadurch staatenlos würde, so zu verstehen ist, dass es auf die konkret eintretende Staatenlosigkeit ankommt. Für den Entzug der Staatsangehörigkeit reicht es – entgegen der im Verfahren vorgetragenen Rechtsauffassung des britischen Innenministeriums – nicht aus, dass jemand in der Vergangenheit in der Lage gewesen wäre, die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts spricht v.a. der eindeutige Wortlaut des Gesetzes für die gefundene Entscheidung.
In dem Fall ging es um einen ehemaligen irakischen Staatsangehörigen, der die irakische Staatsangehörigkeit hätte zurückerlangen können, hiervon aber keinen Gebrauch machte.