29. November 2022
Botsuana
Haager Adoptionsübereinkommen
Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Botsuana am 1.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch nur, wenn dieses keinen Einspruch dagegen gemäß Art. 44 Abs 3 HAdoptÜ einlegt.
Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 33)