Civil Partnerships verschiedengeschlechtlicher Paare ermöglicht
Seit dem 2.12.2019 können in England und Wales auch verschiedengeschlechtliche Paare einen Antrag auf Schließung einer eingetragenen Partnerschaft (Civil Partnership) einreichen. Da die Mindestfrist nach der Einreichung 28 Tage beträgt, können somit Ende des Jahres erste heterosexuelle Civil Partnerships geschlossen werden. Gesetzliche Grundlage ist Sec 2 des Civil Partnerships, Marriages and Deaths (Registration etc.) Act 2019. Hierdurch wurde die Regierung ermächtigt und verpflichtet, bis spätestens zum 31.12.2019 Regelungen zur Ermöglichung heterosexueller Civil Partnerships in Kraft zu setzen, was durch die Civil Partnership (Opposite-sex Couples) Regulations 2019 umgesetzt wurde. Vorausgegangen war ein Urteil des Supreme Court von 2018, welchem zufolge die Beschränkung eingetragener Partnerschaften auf gleichgeschlechtliche Paare diskriminierend und rechtswidrig war.
Link zu den Civil Partnership (Opposite-sex Couples) Regulations 2019