25. September 2024
Italien
Adoptionsrecht ehemaliger Krebspatienten
Das dritte Durchführungsdekret (Dekret vom 9.8.2024) zum Gesetz über das „onkologische Vergessen“ (Gesetz Nr. 193 vom 7.12.2023) wurde in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht. Das Gesetz hatte u.a. in Art. 22 Ziff. 4 des Gesetzes Nr. 184 vom 4.5.1983 über das Recht des Minderjährigen auf eine Familie eine Vorschrift eingefügt, die vorsieht, dass bei der Überprüfung der Gesundheit von Adoptionsbewerbern Krebserkrankungen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, wenn seit der Heilung 10 Jahre, bei Patienten, bei denen die Krankheit erstmals im Alter unter 21 Jahren aufgetreten ist, 5 Jahre vergangen sind. Das Dekret regelt das Verfahren bezüglich entsprechender Bescheinigungen.