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Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Vietnam am 3.5.2020 in Kraft treten; für die Geltung im Verhältnis zu Deutschland ist jedoch noch die Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 Abs. 5 HBÜ erforderlich.

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Registrierungsfrist wird verlängert

Der vietnamesische Premierminister hat einem Vorschlag des Justizministers zugestimmt, die Frist nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 2008, die vorsieht, dass Auslandsvietnamesen bis zum 1.7.2014 einen Registrierungsantrag zur Beibehaltung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit stellen müssen, zu verlängern.

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