25. März 2020
Vietnam
Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme
Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Vietnam am 3.5.2020 in Kraft treten; für die Geltung im Verhältnis zu Deutschland ist jedoch noch die Annahme des Beitritts gemäß Art. 39 Abs. 5 HBÜ erforderlich.
Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 20)