Das (revidierte) Straßburger Europäische Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern tritt für Norwegen, Spanien und die Ukraine am 1.9.2011 in Kraft.
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Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist im Verhältnis zu Deutschland am 22.07.2010 in Kraft getreten.