Am 29.5.2015 hat der türkische Verfassungsgerichtshof ein Urteil bekannt gegeben, das die Absätze 5 und 6 des Art. 230 des Strafgesetzbuchs, die die Strafbarkeit des Zusammenlebens aufgrund einer religiösen Eheschließung ohne Bestehen einer Zivilehe sowie die Strafbarkeit der Vornahme einer religiösen Eheschließung ohne Bestehen einer Zivilehe vorsahen, für verfassungswidrig und nichtig erklärt.